Ratgeber Gefahrstoffe
Gefahrstoffsymbole: die 9 GHS-Piktogramme und die richtige Lagerung
Neun Gefahrenpiktogramme kennzeichnen nach der CLP-Verordnung die Gefahren von Stoffen und Gemischen. Hier finden Sie alle Gefahrstoffsymbole mit ihrer Bedeutung – und welche Lagerregeln der TRGS 510 daraus für Ihren Betrieb folgen.
- Alle 9 Symbole GHS01 bis GHS09
- Bedeutung nach CLP-Verordnung Anhang V
- Lagerhinweise nach TRGS 510
- Mit passendem Schrank je Gefahr
Die 9 Gefahrstoffsymbole im Überblick
Die Gefahrenpiktogramme sind in Anhang V der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt und tragen die Codes GHS01 bis GHS09. Jedes zeigt ein schwarzes Symbol in einer rot umrandeten Raute. Unter jedem Symbol: wofür es steht und was es für die Lagerung bedeutet.
GHS01 Explodierende Bombe
Instabile explosive Stoffe, Explosivstoffe, selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide (jeweils Typ A und B).
Lagerung: Explosivstoffe im Anwendungsbereich des Sprengstoffgesetzes fallen nicht unter die TRGS 510, es gilt die 2. SprengV (Nr. 1 Abs. 3). In der Zusammenlagerungstabelle ist LGK 1 von allen anderen Lagerklassen separat zu lagern.
GHS02 Flamme
Entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten und Feststoffe, selbstzersetzliche, pyrophore und selbsterhitzungsfähige Stoffe, Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, organische Peroxide (Typ B–F) und desensibilisierte Explosivstoffe.
Lagerung: Entzündbare Flüssigkeiten außerhalb von Lagern nur in begrenzten Gebinden; empfohlen sind Sicherheitsschränke nach Anhang 1 (TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. 12) – im Regelfall Typ 90.
GHS03 Flamme über einem Kreis
Oxidierende Gase (Kat. 1) sowie oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe (Kat. 1–3).
Lagerung: Oxidierende Stoffe (LGK 5.1A–C) dürfen mit entzündbaren Flüssigkeiten (LGK 3) nicht oder nur eingeschränkt zusammen gelagert werden (Tabelle 12).
GHS04 Gasflasche
Gase unter Druck: verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase.
Lagerung: Druckgasbehälter dürfen in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher nach DIN EN 14470-2 gelagert werden (TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. 6).
GHS05 Ätzwirkung
Auf Metalle korrosiv (Kat. 1), hautätzend (Kat. 1, 1A–1C) und schwere Augenschäden (Kat. 1).
Lagerung: Hautätzende Stoffe (H314) gehören zu LGK 8A oder 8B. Getrennt halten von Stoffen, mit denen sie gefährlich reagieren können (TRGS 510 Nr. 13.2).
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Akute Toxizität (oral, dermal, beim Einatmen), Kat. 1–3.
Lagerung: Unter Verschluss oder so lagern, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben – ein geeigneter abschließbarer Schrank genügt (TRGS 510 Nr. 4.3; Ausnahmen in Abs. 2).
GHS07 Ausrufezeichen
Akute Toxizität Kat. 4, Haut- und Augenreizung (Kat. 2), Sensibilisierung der Haut, Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Kat. 3) und Gefahr für die Ozonschicht.
Lagerung: Es gelten die allgemeinen Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510. Ohne weitere Gefahrenmerkmale – auch nach Gefahrgutrecht – führt das Fließschema zu LGK 10 bis 13.
GHS08 Gesundheitsgefahr
Sensibilisierung der Atemwege, Keimzellmutagenität, Karzinogenität und Reproduktionstoxizität (Kat. 1A, 1B, 2), Zielorgan-Toxizität (Kat. 1, 2) und Aspirationsgefahr.
Lagerung: Krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe der Kat. 1A/1B sowie zielorgantoxische Stoffe der Kat. 1 (H370, H372) sind unter Verschluss zu lagern (TRGS 510 Nr. 4.3).
GHS09 Umwelt
Gewässergefährdend: akut Kat. 1, chronisch Kat. 1 und 2.
Lagerung: Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen gehören in eine Rückhalteeinrichtung, die mindestens das größte Gebinde aufnimmt (TRGS 510 Nr. 4.2 Abs. 13).
Bedeutung gekürzt nach CLP-Verordnung Anhang V; Lagerhinweise nach TRGS 510.
Vom Symbol zur richtigen Lagerung
Das Piktogramm zeigt die Gefahr auf einen Blick – für die Lagerung reicht es allein aber nicht. So gehen Sie vor:
- Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt lesen: Sie sind die wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung (TRGS 510 Nr. 3 Abs. 3).
- Lagerklasse ermitteln: oft im Sicherheitsdatenblatt (Unterabschnitt 7.2 oder Abschnitt 15), sonst nach dem Fließschema der TRGS 510 Anhang 2.
- Mengen prüfen: Unterhalb der Kleinmengen genügen die allgemeinen Maßnahmen, darüber ist ein Lager nötig – Sicherheitsschränke zählen dazu.
- Zusammenlagerung prüfen: welche Lagerklassen zusammen dürfen, zeigt Tabelle 12.
- Schrank wählen: nach Gefahr, Menge und Aufstellort.
Ratgeber: TRGS 510 · Ratgeber: Lagerklassen und Zusammenlagerung
Passende Schränke und Lösungen
- Sicherheitsschränke Typ 9090 Minuten Feuerwiderstand nach DIN EN 14470-1
- GasflaschenschränkeG90 und G30 nach DIN EN 14470-2
- Chemikalien- und GiftschränkeAbschließbar, mit Abluftanschluss
- Säuren- und LaugenschränkeFür ätzende Gefahrstoffe
- UmweltschränkeFür umweltgefährdende Stoffe, mit Bodenauffangwanne je nach Modell
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Häufige Fragen zu Gefahrstoffsymbolen
Wie viele Gefahrstoffsymbole gibt es?
Neun Gefahrenpiktogramme, GHS01 bis GHS09, festgelegt in Anhang V der CLP-Verordnung.
Was bedeutet das Ausrufezeichen (GHS07)?
Unter anderem akute Toxizität der Kat. 4, Haut- und Augenreizung, Sensibilisierung der Haut, Reizung der Atemwege bzw. narkotisierende Wirkung (Zielorgan-Toxizität Kat. 3) und Gefahr für die Ozonschicht.
Welche Stoffe gehören in den Giftschrank?
Unter Verschluss zu lagern sind akut toxische Stoffe der Kat. 1–3 (Totenkopf, GHS06) sowie krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe der Kat. 1A/1B und zielorgantoxische Stoffe der Kat. 1 (meist Gesundheitsgefahr, GHS08) – TRGS 510 Nr. 4.3.
Bestimmt das Symbol die Lagerklasse?
Nicht allein. Die Lagerklasse ergibt sich aus dem Fließschema der TRGS 510 anhand der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und der Gefahrgutkennzeichnung; viele Lieferanten nennen sie im Sicherheitsdatenblatt.
Quellen: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang V (EUR-Lex), TRGS 510 (BAuA). Stand der Angaben: Oktober 2026 – CLP-Verordnung Anhang V, TRGS 510 Ausgabe Dezember 2020. Piktogramme: amtliche GHS-Symbole (gemeinfrei, Wikimedia Commons).
